Robin Schmid

Verteidigung - Strafrecht

✓ Fachanwalt für Strafrecht

✓ über 20 Jahre Erfahrung

✓ optimale Verteidigungsstrategie

✓ bestmöglicher Mandantenschutz ✓ Sofortige Terminvergabe

✓ 24h Notdienst

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Fachanwalt für Strafrecht

Als erfahrener Prozessanwalt setze ich mich für Sie ein - Kompetent. Effektiv. Wirkungsvoll.

 Sofort-Hilfe

Polizeilicher Vernehmungstermin kann noch am selben Tag abgesagt werden. Schnelle Hilfe bei Ermittlungsverfahren, Strafbefehl und Anklage.

Optimale Strategie

Entscheidend ist die richtige Verteidigungsstrategie, die ausschließlich auf Erfahrung, Expertise und Qualifikation des Verteidigers beruht.

24/h Verteidiegrnotdienst

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Jeder hat seine Stärken 
- meine ist die Strafverteidigung!
(Rechtsanwalt Robin Schmid,
Fachanwalt für Strafrecht)

Verteidigung in allen Strafsachen
und Jugendstrafsachen.
 
Betäubungsmittelstrafrecht, Körperverletzung, Verkehrsdelikte, Kapitaldelikte, Sexualstrafrecht, Diebstahl, Raub, Bußgeldverfahren, u.a.
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Robin Schmid

Fachanwalt für Strafrecht
Über 20 Jahre Erfahrung

Sie suchen einen auf das Strafrecht spezialisierten, erfahrenen Rechtsanwalt?

Dann sind Sie bei mir und meinem Team von Anwälten genau richtig:

Denn erfolgreiche Strafverteidigung basiert auf Fachwissen, hoher Kompetenz und einer langjährigen Erfahrung im Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten.

- bewertet auf Anwalt.de

Strafverteidigung ist Vertrauenssache  setzen Sie auf Erfahrung, Engagement und Klartext.

Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, steht oft viel auf dem Spiel: Ihre Freiheit, Ihre berufliche Existenz, Ihr Ruf. In dieser Situation brauchen Sie keinen Schönredner, sondern einen entschlossenen Verteidiger, der Ihre Rechte mit Nachdruck und Augenmaß wahrt – in großen wie in kleinen Verfahren.

Bereits durch gezielte schriftliche Anträge kann ich in vielen Fällen eine öffentliche Hauptverhandlung vermeiden – und sogar die Einstellung des Verfahrens erreichen.

Die Grundlage jeder erfolgreichen Verteidigung ist die Akteneinsicht.
Als Strafverteidiger erhalte ich vollständigen Zugriff auf die Ermittlungsakte von Polizei und Staatsanwaltschaft. Das ermöglicht eine präzise Analyse der Beweislage und des konkreten Tatvorwurfs – und bildet das Fundament für Ihre individuelle Verteidigungsstrategie.

Was Sie von mir erwarten können: eine klare, realistische Einschätzung – keine leeren Versprechungen. Denn nur wer ehrlich berät, verteidigt auch wirksam.

Sobald alle Fakten auf dem Tisch liegen, sorgen wir für Waffengleichheit zwischen Ihnen und der Staatsgewalt – und schützen Sie vor unfairer Behandlung.

Strafrecht ist kein Ort für Experimente.
Ein schlechter Ratgeber kann Sie teuer zu stehen kommen – oft teurer als ein erfahrener Verteidiger. Vertrauen Sie deshalb auf unsere Kompetenz als Prozessanwalt. Für Ihre Rechte. Für Ihre Zukunft.

Erfolgversprechendste Verteidigungsstrategie – individuell, durchdacht, zielführend.

Nach der Akteneinsicht entwickeln wir im nächsten Schritt gemeinsam die Verteidigungsstrategie, die am besten zu Ihrer persönlichen Situation passt – und die größtmöglichen Erfolgsaussichten verspricht. Keine Lösung von der Stange, sondern ein maßgeschneidertes Konzept, das Ihre Interessen konsequent in den Mittelpunkt stellt.

Dabei vertreten wir unsere Mandanten mit Nachdruck und klarem Kurs: je nach Zielsetzung kompromissbereit im Ton oder entschieden in der Sache – immer aber substanziell, argumentativ stark und taktisch klug.

Was uns auszeichnet: Respekt, Diskretion und Loyalität.
Jeder Mandant hat das Recht auf eine unvoreingenommene, respektvolle Behandlung – ohne Vorverurteilung, mit voller Vertraulichkeit.

Meine Zusage: Qualität statt Quantität.
Ich übernehme nur Mandate, bei denen ich – gestützt auf meine Spezialisierung als Fachanwalt für Strafrecht und langjährige Erfahrung – überzeugt bin, die bestmögliche Verteidigung bieten zu können.
Denn Strafverteidigung ist kein Versuchsballon – sondern Verantwortung.

Strafverteidigung mit Augenmaß und Entschlossenheit

Sie sind verdächtigt oder beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben?
Dann ist jetzt der richtige Moment, professionelle Unterstützung an Ihrer Seite zu wissen.

Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich Sie in allen strafrechtlichen Verfahrenslagen – gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und vor sämtlichen Gerichten.

Brauchen Sie schon einen Strafverteidiger?
Wenn Sie sich diese Frage stellen, lautet die Antwort meist: Ja – und zwar jetzt.
Spätestens in folgenden Fällen sollten Sie keine Zeit verlieren:

  • Sie haben eine polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Vorladung erhalten.
  • Sie wurden formell verdächtigt oder beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben.
  • Gegen Sie wurde Anklage erhoben, ein Strafbefehl erlassen oder sogar schon ein Urteil gefällt.
Je früher Sie sich verteidigen, desto besser sind Ihre Chancen.

Reden ist Silber – Schweigen ist Ihr gutes Recht
In jeder Phase eines Strafverfahrens gilt:
Machen Sie keine Angaben zur Sache, bevor Sie mit einem Verteidiger gesprochen haben.
Auch scheinbar harmlose oder spontane Aussagen können gegen Sie verwendet werden – nicht selten entscheiden sie über den Verlauf eines gesamten Verfahrens.

Machen Sie unbedingt von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch. Dieses Verhalten darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden – weder durch die Polizei noch durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht.

Frühzeitige Verteidigung zahlt sich aus
Gerade im Ermittlungsverfahren können durch frühzeitige, gezielte Verteidigung entscheidende Weichen gestellt werden – zum Beispiel durch Anträge, Stellungnahmen oder Aktenauswertung. Oft lässt sich so ein Verfahren bereits in diesem Stadium positiv beeinflussen – bis hin zur Einstellung.

Individuelle Ersteinschätzung vom Fachanwalt
In einem ersten Gespräch erläutere ich Ihnen transparent und verständlich, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen – und wie eine erfolgversprechende Verteidigung in Ihrem konkreten Fall aussehen kann.

Vertrauen Sie auf Fachwissen, Erfahrung und einen kühlen Kopf – wenn es darauf ankommt.

Ihr Strafverteidiger:
Robin Schmid
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht

Praxis-Tipp:

RA Schmid: „Erscheinen Sie auf keinen Fall zu einer Vernehmung bei polizeilicher Vorladung. Kontaktieren Sie mich bereits, wenn Sie von der Polizei als Beschuldigter vorgeladen wurden. In diesem Stadium bestehen oftmals noch sehr gute Chancen, das Verfahren zur Einstellung zu bringen, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Im Ermittlungsverfahren haben wir eine sehr hohe Erfolgsquote. Diese Chancen können sich durch eine Aussage bei der Polizei, auch wenn sie unschuldig sind, massiv verschlechtern. Ein Schweigen wird hingegen nie gegen Sie gewertet.“


Lesen Sie hierzu auch meinen Leitfaden "Erste Hilfe" - wertvolle Tipps für Beschuldigte".

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